Lastenaufzug gehört zur Gruppe der Spezialumschlaggeräte. Sie unterliegen der technischen Überwachung des Verkehrs. Die Geräte dienen dazu, sowohl Personen als auch Lasten innerhalb eines begrenzten Bereichs vertikal, horizontal und schräg zu bewegen.

Die Gruppe dieser Geräte umfasst:  

  • Eisenbahnkräne, 
  • Kräne auf Schienenfahrzeugen,  
  • Schwimm- und Deckkräne,  
  • Schiffshebewerke,  
  • Hebeböcke zum Anheben von Schienenfahrzeugen,  
  • Plattformen auf Schienenfahrzeugen,  
  • Gleisbaumaschinen,  
  • Zugmaschinen zum Bewegen von Waggons auf den Gleisen.  

Wie funktioniert der Lastenaufzug?  

Lastenaufzüge in Betrieb

Der Lastenaufzug ist eine Plattform, die auf einem am Fahrgestell befestigten leiterartigen Mast gleitet. Sie wird auf das Dach des Gebäudes abgesenkt. Mit dieser Plattform können alle Baumaterialien leicht in höhere Etagen transportiert werden. 

Alle Lastenaufzüge unterliegen der technischen Überwachung, aber es gibt eine andere Form der Überwachung - die so genannte vereinfachte Überwachung - für die Geräte, die bis zu 250 kg heben und nicht für die Beförderung von Personen bestimmt sind. Diese Geräte müssen nicht beim TÜV angemeldet und geprüft werden, aber sie müssen auf höchstem Niveau gewartet und betrieben werden.  

Wie ist das Verfahren für neue Geräte?  

  • Damit ein Gerät der technischen Überwachung unterstellt werden kann, muss es bei der zuständigen Außenstelle des Technischen Überwachungsvereins angemeldet werden. 
  • Dem Antrag sind zwei Sätze von Registrierungsunterlagen in polnischer Sprache beizufügen. Der Umfang der Unterlagen sollte den einschlägigen Vorschriften entsprechen. 
  • Nach Prüfung der Unterlagen durch den Inspektor der technischen Prüfstelle wird ein Termin und ein Ort für die technische Prüfung vereinbart. Die Registrierung wird nur durchgeführt, wenn die Geräte fabrikneu sind. In anderen Fällen ist eine Abnahmeprüfung ausreichend.  

Ist das Ergebnis des Tests positiv, stellt der UDT-Inspektor ein spezielles Prüfprotokoll und eine Entscheidung aus, die den Betrieb zulässt.  

Wie ist das Verfahren für vorregistrierte Geräte? 

  • Ein schriftlicher Antrag auf erneute technische Überwachung des Geräts muss bei der örtlich zuständigen Stelle des TÜV eingereicht werden. 
  • Wurde das Gerät bereits bei einer anderen Zweigstelle der UDT registriert, ist eine Fotokopie des letzten Protokolls und der Entscheidung beizufügen, ohne dass zwei Sätze von Registrierungsunterlagen eingereicht werden müssen.  
  • Nach der Überprüfung der Unterlagen werden Termin und Ort für die technischen Prüfungen vereinbart und Vorgaben für die Vorbereitung der Ausrüstung auf die Prüfung gemäß den von der UDT geforderten Bedingungen gemacht.  
Auszubildende in der Ausbildung"

Im Falle eines positiven Testergebnisses gelten genau dieselben Regeln wie für die Zulassung neuer Geräte.  

Nutzung und Arten der Forschung:  

  • Ad-hoc-Prüfungen - bei Anlagen, die einer eingeschränkten Überwachung unterstellt wurden, innerhalb der für die Art der Anlage festgelegten Fristen - werden im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der technischen Überwachungsvorschriften durchgeführt. 

Ziel der Studie ist es, festzustellen, ob: 

- die Empfehlungen der vorangegangenen Studie umgesetzt wurden, 

- das Gerät nicht beschädigt oder in einem Zustand ist, der die Sicherheit des Gebrauchs beeinträchtigt,  

- Warnhinweise, Informationen und Anweisungen aller Art ordnungsgemäß angebracht und deutlich lesbar sind,  

- das Gerät muss korrigiert werden. 

  • Ad-hoc-Einsätze - werden bei Bedarf durchgeführt 

Die Studie zielt darauf ab:  

- die Bestätigung, dass eine durchgeführte Reparatur oder Nachrüstung die Sicherheit beim Betrieb des Geräts nicht beeinträchtigt  

  • Ad-hoc-Prüfung nach einem Unfall oder einer Störung - diese wird durchgeführt, wenn ein gefährlicher Schaden an der Ausrüstung oder ein Unfall eingetreten ist.  

Die Studie zielt darauf ab:  

- den technischen Zustand des Geräts und die Ursachen des Unfalls oder der Beschädigung zu ermitteln.  

Kurse und Schulungen  

Um Lastenaufzüge bedienen zu können, müssen Sie einen speziellen Kurs absolvieren. 

Der beliebteste Kurs in dieser Kategorie ist unsere Ausbildung zum Bediener von Lastenaufzügen. Diese Qualifikation, die Sie in die Lage versetzt, die Geräte zu bedienen und zu warten, verbessert definitiv Ihre Qualifikationen und erhöht Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz. Während der Ausbildung können Sie Ihre Kompetenz in der Bedienung von stationären, mobilen und tragbaren Lastenaufzügen und Schiffsaufzügen erhöhen.  

Lastenaufzug vor Ort

Die Schulungen werden von Fachleuten auf ihrem Gebiet durchgeführt, so dass alle Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, umfassende Kenntnisse sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil zu erwerben.  

Der Kurs schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von einem vom Technischen Überwachungsverein bestellten Sonderausschuss durchgeführt wird. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung stellt der UDT ein persönliches Qualifikationszertifikat aus. Damit erwirbt der Auszubildende die Fähigkeit, Güteraufzüge zu bedienen und zu warten.