Arbeitgeber und Pflicht zur Durchführung von Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz 

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt jedem Arbeitgeber und Auftragnehmer an jedem Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, sie zu organisieren, und er trägt auch die Kosten dafür. Dabei steht es ihm frei, einen für ihn günstigen Schulungstermin zu wählen. Die Ausbildung muss während der Arbeitszeit stattfinden. 

Auszubildende in der Ausbildung

Person, die für die Mitarbeiter verantwortlich ist und die Pflicht hat, Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz durchzuführen 

Die für die Arbeitnehmer verantwortlichen Personen haben die Aufgabe, für das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens zu sorgen, insbesondere für eine angemessene Produktivität, Organisation und Qualität der Arbeit, auch in Bezug auf Hygiene und Sicherheit. Daher sollten sie, wie der Arbeitgeber, geschult und mit den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vertraut sein. 

Warum sollten der Arbeitgeber und die für die Arbeitnehmer verantwortliche Person mit den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vertraut sein? 

Der Arbeitgeber sollte mit den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vertraut sein, da dies im Arbeitsgesetzbuch vorgeschrieben ist, insbesondere in Artikel 207 § 3, der besagt, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, die Arbeitsschutzvorschriften zu kennen. Zu diesen Vorschriften gehören die spezifischeren Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die in Artikel 2373 § Diese Kenntnisse sollten zumindest den Umfang abdecken, der für die Ausübung der beruflichen Pflichten erforderlich ist. Was die für die Arbeitnehmer verantwortlichen Personen betrifft, so wird ihre Verpflichtung, sich Kenntnisse über die Vorschriften anzueignen, durch Artikel 212 des Arbeitsgesetzes gestützt, in dem ihre Pflichten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz aufgeführt sind. 

Wann sollten Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt werden?

Die Unterweisung des Arbeitgebers in Sicherheit und Gesundheitsschutz sollte nicht später als sechs Monate nach dem ersten Arbeitstag stattfinden. Als regelmäßige Schulung sollte sie nicht seltener als alle fünf Jahre wiederholt werden. 

Die erste Schulung für die für die Mitarbeiter verantwortlichen Personen sollte innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt stattfinden, und die nachfolgenden, regelmäßigen Schulungen sollten häufiger als alle fünf Jahre stattfinden. 

Arbeitsgesetzbuch

Wer sollte Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Arbeitgeber und die für die Arbeitnehmer verantwortlichen Personen durchführen? 

Gesundheits- und Sicherheitsschulungen für den Arbeitgeber und die für die Arbeitnehmer Verantwortlichen sollten professionell und fachkundig durchgeführt werden. Gemäß dem Gesetz über das Bildungssystem vom 7. September 1991 sollte eine mit Befugnissen ausgestattete Organisationseinheit für die Durchführung der Kurse benannt werden.  

Die beste Wahl ist ein Schulungsanbieter mit positiven Bewertungen der Qualität des Unterrichts und der Ausbilder.  

Das Schulungsprogramm sollte sich auf spezifische Aspekte der ausgeübten Tätigkeiten konzentrieren und auf den Arbeitsschutzdienst zugeschnitten sein, da dessen Mitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit bereits über Vorkenntnisse in Bezug auf die Grundsätze des Arbeitsschutzes verfügen und daher eine andere Schulung benötigen als neue Mitarbeiter am Arbeitsplatz, deren Tätigkeit mit der Haupttätigkeit des Unternehmens zusammenhängt. 

Der Arbeitgeber und die für die Arbeitnehmer verantwortlichen Personen sollten im Voraus auf die Schulung vorbereitet werden, indem sie von den Vertretern der Schulungseinrichtung über die genauen Themen, die Dauer des Unterrichts und die Form der Durchführung informiert werden.  

Der Lehrplan sollte auf die Zuständigkeiten, Aufgaben und Bedürfnisse des Arbeitgebers und der Verantwortlichen für die Arbeitnehmer in dem Unternehmen, in dem sie tätig sind, zugeschnitten sein. 

Themen der Gesundheits- und Sicherheitsschulungen 

Korrekte Bewertung der beruflichen Gefahren

Einige der Themen, die im Rahmen der Gesundheits- und Sicherheitsschulung für den Arbeitgeber behandelt werden, sind: 

  • eine korrekte Bewertung der mit den Arbeitsabläufen verbundenen Risiken und der damit verbundenen Gefahren; 
  • Gestaltung von hygienischen und sicheren Arbeitsbedingungen; 
  • Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen Situationen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit; 
  • Prävention von Berufskrankheiten und deren Ursachen; 
  • Grundsätze des richtigen Verhaltens bei Notfällen wie Unfällen, Bränden usw; 
  • die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz; 
  • die wirtschaftlich negativen Folgen unerwünschter Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber. 

Mit Ausnahme des letztgenannten Punktes, der wahrscheinlich nur für den Arbeitgeber von Interesse ist, sollte jeder der oben genannten Punkte von allen Beteiligten diskutiert und umgesetzt werden.