Verordnungen
Gesetz vom 21. Dezember 2000. Über die technische Überwachung (Gesetzblatt 2013, Punkt 963, in geänderter Fassung).
Das Gesetz legt die Grundsätze, Formen und den Umfang der Durchführung der technischen Überwachung durch die zuständigen Stellen fest. Es handelt sich um einen der grundlegenden Rechtsakte im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Amtes für technische Überwachung, der alle Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung von technischen Überwachungsarbeiten in Polen enthält, einschließlich der Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen durch das Amt für technische Überwachung, die Zulassung zum Betrieb von technischen Anlagen und deren Herstellungsentwurf, einschließlich der Verdampfung von Materialien und Komponenten, Reparaturen, Modernisierung und Vermarktung.
Verordnung des Ministerrats vom 7. Dezember 2012. über die Arten von technischen Geräten, die der technischen Überwachung unterliegen (GBl. 2012 Nr. 0 Pos. 1468), erlassen auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes über die technische Überwachung.
Sie definiert die Arten von Geräten, die in Polen der technischen Überwachung unterliegen. Die Verordnung legt die Formen der technischen Überwachung, die Typen, die Fristen für die technischen Prüfungen und den Umfang der Prüfungen für bestimmte technische Ausrüstungen fest, die bei den Arbeiten verwendet werden, darunter Druckgeräte, Handhabungsgeräte, Kräne, Kabinen- und Stuhlförderer, drucklose und Niederdrucktanks für die Lagerung von giftigen oder ätzenden Stoffen und brennbaren Flüssigkeiten.
Verordnung des Wirtschaftsministers vom 18. Juli 2001. über das Verfahren zur Überprüfung der für den Betrieb und die Wartung von technischen Anlagen erforderlichen Qualifikationen (GBl. Nr. 79, Pos. 849), geändert durch die Verordnung vom 20. Februar 2003 (GBl. Nr. 50, Pos. 426), erlassen auf der Grundlage von Artikel 23 Absatz 5 des Gesetzes über die technische Überwachung.
Die Verordnung legt die Modalitäten für die Überprüfung der Qualifikationen fest, die für den Betrieb und die Instandhaltung von technischen Anlagen erforderlich sind, sowie die Arten von technischen Anlagen, für deren Betrieb und Instandhaltung Qualifikationen erforderlich sind, und enthält ein Muster für den Antrag auf Überprüfung der Qualifikationen mit Informationen zu den einzelnen Bestimmungen und Fristen für die Benachrichtigung der interessierten Personen. Ebenfalls enthalten sind Informationen über die Prüfung zur Erlangung des UDT-Ansprüche für den Betrieb und die Wartung der technischen Anlagen.
Erlass des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 30. Oktober 2018. Über die technischen Bedingungen der technischen Überwachung im Bereich des Betriebs, der Reparatur und der Modernisierung von Förderanlagen (GBl. 2018, Pos. 2176)
Die Verordnung enthält Informationen über die technischen Überwachungsbedingungen für den Betrieb von Umschlaggeräten wie Winden und Hebezeugen, Kränen, Regalbediengeräten und Kränen, LastenaufzügeFahrtreppen, Rolltreppen, Anlagen für Behinderte, Kabinen- und Plattformaufzüge, Treppen und Fahrsteige, Aufzüge, einschließlich solcher für den Transport von Personen, Gütern, kleinen und BaukräneLinotor-Kräne, GabelstaplerHebebühnen zum Bewegen von Lasten in nicht gerader Richtung und technische Geräte für den Umschlag von Containern.
Verordnung des Wirtschaftsministers vom 28. Dezember 2001. über die technischen Bedingungen der technischen Überwachung von Aufzügen (Dz. U. Nr. 4, Punkt 43).
Das Dokument legt detaillierte technische Bedingungen für die Durchführung der technischen Überwachung von Entwurf, Herstellung und Betrieb von manuell und mechanisch angetriebenen Hebezeugen fest, einschließlich derjenigen, die für die geradlinige vertikale Bewegung von Lasten unter Verwendung eines starren Elements mit teilweiser Verwendung eines Gestängesystems bestimmt sind. Sie legt auch die Bauteile von Wagenhebern fest, deren Austausch nicht mit den technischen Überwachungsstellen abgestimmt werden muss, sowie die Sicherheitskoeffizienten und die maximalen Betätigungskräfte, Formeln und Berechnungskoeffizienten.
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