Die Sicherheit des Gabelstaplerbetriebs
Gabelstapler müssen, um zugelassen zu werden, bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Die technischen Parameter der Maschine müssen auf dem Typenschild angegeben werden, das an jedem Fahrzeug angebracht sein sollte. Zu den notwendigen Informationen gehört auch die Hubkapazitätstabelle, die Auskunft über die Höhe des Anhebens der Last oder die Art des Aufsetzens der Last auf die Gabeln gibt.
Außerdem ist für die Bedienung der Maschine eine Gabelstaplerqualifikation erforderlich. Die Bescheinigungen werden vom UDT (Amt für technische Überwachung) in Warschau ausgestellt. Darüber hinaus müssen psychotechnische Untersuchungen durchgeführt und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung für die betreffende Stelle vorgelegt werden.
Verbotene Tätigkeiten bei der Benutzung eines Gabelstaplers:
- Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sowie andere Unpässlichkeiten
- Nutzung des Fahrzeugs entsprechend seinem Zweck
- Maschinenüberlastung
- plötzliches Beschleunigen und Abbremsen und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Menschen auf Gabeln tragen
- Befahren von abschüssigem Gelände im Leerlauf oder bei ausgeschaltetem Antrieb
- Verlassen des Fahrzeugs mit eingeschaltetem Motor
- Fahren des Fahrzeugs unter Missachtung der Sicherheitsvorschriften
- bestriding nipples and slopes which are different than allowed in technical data
- Unterfahren oder Stehen unter angehobenen Gabeln
- Belassen von Lasten auf angehobenen Gabeln
- Bewegen des Mastes beim Wenden des Fahrzeugs
- Änderungen an der Maschine selbst vornehmen
- Entsorgung von Sicherheitsabdeckungen
- Aufprall eines Fahrzeugs auf andere Gegenstände
- Fahren eines Fahrzeugs auf nicht befestigtem Untergrund
- Rauchen und Verwendung von offenem Feuer
- Arbeiten mit glatten Schuhen und Händen
- Arbeiten ohne Gabelstaplerqualifikation